Informationen
zur staatlichen Finanzkontrolle in Deutschland |
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Die Rechnungshöfe sind oberste Behörden
des Bundes und der Länder. Sie sind zuständig für die Prüfung der Haushalts-
und Wirtschaftsführung der jeweiligen Gebietskörperschaft sowie ihrer
Sondervermögen und Betriebe. Die Rechnungshöfe sind unabhängig, also
nicht an Weisungen der Regierung gebunden.
In Deutschland bestehen für den Bund der Bundesrechnungshof und für jedes Bundesland ein Landesrechnungshof, denen zum Teil staatliche Prüfungsämter untergeordnet sind. Auf der Ebene der Europäischen Union gibt es eine vergleichbare Institution, den Europäischen Rechnungshof. Die öffentliche Finanzkontrolle stellt in einem demokratischen Staat eine wichtige Funktion dar. Ihre Wirksamkeit ist maßgeblich von der Verbreitung der Prüfungsergebnisse abhängig. Einige Rechnungshöfe nutzen für ihre Öffentlichkeitsarbeit bereits das Internet, siehe Rubrik "Behörden". Um Ihnen die Recherche zu erleichtern, finden Sie unter der Rubrik "Infos" die Links zu den besonders interessanten Seiten. Bei den Gemeinden und ihren Verbänden werden ebenfalls Prüfungen durchgeführt. Örtliche Prüfungen werden durch ein kommunales Rechnungsprüfungsamt bzw. Revisionsamt erledigt. Hinzu kommt eine je nach Bundesland unterschiedlich gestaltete überörtliche Prüfung. Zur Finanzkontrolle auf kommunaler Ebene wird auf www.revisionsamt.de verwiesen.
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Rechnungshöfe in Deutschland |
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Weitere Internetangebote |
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Bund der Steuerzahler |
Der Bund der
Steuerzahler ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein. Mit
den Rechnungshöfen hat er aber gemeinsam, dass sein Engagement unter
anderem einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern
dient.
Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich im Herbst einen Bericht, in dem er typische Fälle von Steuergeldverschwendung anprangert. Auf seine Homepage gelangen Sie hier: |
Literatur |
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Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2012
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